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  Kopfläuse - Gründe für Therapieversagen  
     
Gründe für Therapieversagen:

  1. Resistenzen
  2. Falsche Anwendung
  3. Falsche Therapie
  4. Wiederansteckung
  1. Resistenzen:

    Resistenzen von Kopfläusen können nur gegenüber neurotoxischen Präparaten vorkommen, nicht gegen physikalisch wirkende Stoffe. Solche Resistenzen wurden in Deutschland bisher nur vereinzelt vermutet, repräsentative wissenschaftliche Untersuchungen zur Erfassung von Resistenzen bei Kopfläusen gegenüber Insektiziden wurden hier jedoch bisher nicht durchgeführt. Allerdings verpflichten die in anderen europäischen Ländern (z.B. Dänemark, Großbritannien) und auch weltweit beobachteten Resistenzen, insbesondere gegen Permethrin und Malathion (in Deutschland nicht als Läusemittel zugelassen), zu erhöhter Aufmerksamkeit.
    Alle neurotixischen Stoffe wirken pharmakologisch ähnlich. Dies erklärt das Auftreten von Doppelresistenzen: Läuse, die gegen Permethrin resistent sind, sind ebenfalls resistent gegen Pyrethrum, Allethrin und neue Pyrethrine, selbst wenn diese in dem betreffenden Land noch nicht eingesetzt worden waren.

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  2. Falsche Anwendung:

    Die häufigste Ursache von Therapieversagen in Deutschland ist eine falsche Anwendung des Präparats. Die in der Gebrauchsinformation angegebenen Hinweise hinsichtlich erforderlicher Menge und Einwirkzeit sind unbedingt einzuhalten.

    Mögliche Fehler:

    • Zu kurze Einwirkzeiten
    • Zu sparsames Ausbringen des Mittels (zu geringe Dosierung,eine gute Durchfeuchtung der Haare ist wichtig)
    • Ungleichmäßige Verteilung des Mittels
    • Zu starke Verdünnung des Mittels in triefend nassem Haar
    • Das Unterlassen der Wiederholungsbehandlung nach 8-10 Tagen! (ganz wichtig, bitte im Kalender notieren) Diese 2. Anwendung wird generell für jedes Mittel empfohlen, auch wenn die Hersteller anderes behaupten. Denn kein Präparat tötet Nissen hundertprozentig ab.
    • Vorbehandlung der Haare mit Pflegespülungen

    Ein Therapieversagen durch Fehlgebrauch kann eine Resistenzentwicklung fördern.

    Gründe für falsche Anwendung:

    • Unangenehm riechende, klebrige und auf Kratzerosionen brennende Substanzen werden von Kindern nur mit Widerwillen ertragen.
    • Eltern befürchten Nebenwirkungen und brechen deshalb die Behandlung vorzeitig ab.
    • Wiederholungsbehandlungen werden vergessen.

    Für alle Behandlungen gilt:

    • Die Behandlung wird mit freiem Oberkörper durchgeführt oder man wechselt die Oberbekleidung vor dem Wiederausspülen des Präparates.
    • Zuerst behandelt man die Schläfen- und Nackenhaare und arbeitet sich dann zur Kopfmitte vor (von außen nach innen arbeiten).
    • Man beginnt an den Haarspitzen und arbeitet sich zum Haaransatz vor.
    • Die Haare in der Nähe der Kopfhaut und die Kopfhaut selbst müssen besonders gut benetzt werden, hier sitzen die meisten Läuse.
    • Langes und besonders dichtes Haar sollte strähnenweise getrennt und behandelt werden.
    • Wichtig ist, die Haare ausreichend lange und mit genügender Menge zu behandeln. Die Präparate müssen gleichmäßig im Haar verteilt werden.
    • Der Kopf sollte nicht mit einem Handtuch umwickelt werden. Die Schultern kann man mit einem Handtuch abdecken.
    • Bei den Medizinprodukten kann während der Wartezeit eine Duschhaube getragen werden. Bei den neurotoxischen Arzneimitteln sollte wegen der erhöhten Wirkstoffaufnahme keine Duschhaube getragen werden.
    • Man sollte dem Kind Gesellschaft leisten, damit es sich nicht aus lauter Langeweile mit den Händen durch die Haare fährt und Lösung so in die Augen, Nase oder Mund bekommt, was Reizungen verursachen kann.

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  3. Falsche Therapie:

    Es sollten nur Mittel eingesetzt werden, deren Wirkung nachgewiesen ist. Keine Experimente mit angeblich gut verträglichen natürlichen Methoden. Kontrollierte Untersuchungen von hinreichender methodischer Qualität finden wir für keins der in Deutschland angebotenen Mittel. Das Umweltbundesamt (UBA) prüft die Wirksamkeit von Mitteln gegen Kopfläuse, die dann gegebenenfalls in die so genannte Entwesungsmittelliste aufgenommen werden. Mittel, die auf dieser Liste stehen, dürfen bei behördlich angeordneten Entwesungen angewendet werden. Dazu führt die Behörde In-vitro-Studien mit Kleiderläusen verschiedener Entwicklungsstadien durch, da Kopfläuse sich nicht züchten lassen. Die Ergebnisse einer solchen Prüfung sollen denen klinischer Studien entsprechen.

    Gegenwärtig sind Arzneimittel mit den Wirkstoffen
    Pyrethrum, Allethrin, Permethrin sowie ein Medizinprodukt ("MOSQUITO Läuse-Shampoo") in der Liste aufgeführt. Diese Stoffe oder Präparate werden daher von den Gesundheitsämtern empfohlen. Über die Wirksamkeit der anderen Mittel kann keine sichere Aussage gemacht werden, da sie bisher nicht ausreichend geprüft wurden.

    Von einigen Therapien ist grundsätzlich abzuraten:

    1. Abtöten von Läusen durch die Anwendung von Heißluft,
      z.B. mittels eines Föhns oder mittels Trockenhaube beim Friseur (800 Watt), denn:

      • Friseure lehnen den Einsatz der Trockenhaube bei Kunden mit Läusen grundsätzlich ab.
      • Es gibt keine Studien, die eine Wirkung belegen.
      • Umfragen bei Friseuren ergaben, dass eine Temp. von 65°C nur von wenigen Leuten toleriert wird.
      • Die Methode kann zu erheblichen Kopfhautschädigungen führen.

    2. Saunaaufenthalt zur Abtötung der Läuse
      Die Saunatemperatur von über 80°C mit geringer Luftfeuchtigkeit tötet Läuse und Nissen bei einer Einwirkzeit von 15 Min. sicher ab. Für ausgebreitete Kleidung kann diese Methode benutzt werden. Aber:

      • Der Besuch einer öffentlichen Sauna mit übertragbaren Erkrankungen ist verboten! Man müsste also eine private Anlage benutzen.
      • Die Hauttemperatur steigt in der Sauna nur unwesentlich an, was durch Schwitzen und folgende Verdunstungskälte erreicht wird, sonst käme es zu Hitzeschäden. Bei vollem Haarkleid kommt durch mangelnde Luftzirkulation eine Wärmeisolierung dazu (Felleffekt). Als Wärmeflüchter suchen Läuse sofort den Ort der niedrigsten Temperatur auf, kriechen also nach innen zur Kopfhaut.
      • Es gibt keine Studien, die eine Wirkung belegen.
      • Nur wenige Kinder tolerieren einen Saunabesuch über 15 Minuten im Hitzebereich von 80°C, sondern halten sich im kühleren Bodenbereich der Sauna auf.

      Hitze, die die menschliche Haut verträgt, überlebt auch die Laus!

    3. Elektrischer Läusekamm
      Seit neustem gibt es einen Elektrischen Läusekamm auf dem Markt. Beim Kontakt mit den Zinken dieses Läusekamms sollen die Läuse und Nissen durch einen elektrischen Impuls vernichtet werden. Der Einsatz der elektrischen Spannung soll so gering sein, dass er für den Nutzer nicht wahrnehmbar und völlig harmlos ist. Die Methode ist nicht ausreichend getestet und ersetzt nicht den Einsatz von neurotoxischen oder physikalisch wirkenden Insektiziden. Der elektrische Läusekamm kann eventuell statt Nissenkamm eingesetzt werden, vorausgesetzt, die Zinken stehen eng genug.

    Überflüssige Therapien:

    1. Mosquito LäuseWaschmittel®
      Unnötig ist der Einsatz des Mosquito LäuseWaschmittels® : Wirkstoffe sind Geraniol und Kokosöl. Zusammen machen diese Bestandteile 15% des Waschmittels aus. Da die Wirkstoffe in der Waschmaschine weiter verdünnt werden, können die Läuse durch dieses Präparat wohl kaum ersticken. Eine physikalische Wirkung, wie vom Hersteller behauptet wird, ist hier also nicht zu erwarten. Es kann höchstens die insektizide Wirkung der Fettsäuren zum Tragen kommen.

    2. Mosquito LäuseUmgebungsspray®
      Das gleiche gilt für das Mosquito LäuseUmgebungsspray. Denn auch mit 1% Kokosöl kann man Läuse sicher nicht ersticken.

      Der Einsatz dieser beiden Präparate ist allenfalls gegen Kleiderläuse sinnvoll!

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  4. Wiederansteckung:

    Schwer abgrenzen von Therapieversagen lässt sich eine Wiederansteckung, bedingt durch das Versäumnis Kontaktpersonen des Kindes zeitgleich zu behandeln. Eltern sind gemäß Infektionsschutzgesetz verpflichtet, der Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind besucht, Mitteilung über einen beobachteten Kopflausbefall, auch nach dessen Behandlung, zu machen. Diese Mitteilung ist die Vorrausetzung für die erfolgreiche Verhütung und Bekämpfung in der Einrichtung. Verantwortlich für die Eliminierung der Parasiten sind die Erziehungsberechtigten. Bei einem Erstbefall müssen sie die Durchführung der Behandlung schriftlich der Gemeinschafteinrichtung bestätigen. Erst bei erneutem Befall innerhalb von vier Wochen kann die Gemeinschaftseinrichtung die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Die Lehrer oder Erzieher der Gemeinschaftseinrichtung, in der Kopflausbefall festgestellt wurde, müssen alle Eltern der gleichen Gruppe oder Klasse, selbstverständlich anonym, über diese Feststellung unterrichten und zur Untersuchung der eigenen Kinder auffordern.

    Ein wichtiger Grund für Läuseplagen: Falsche Scham!

    Läuse kommen nicht vom Himmel gefallen. Man holt sie sich durch enge Körperkontakte beim Spielen, Gruppenarbeit oder Kuscheln. Man muss sich also irgendwo angesteckt haben. Diese Person, bei der man sich angesteckt hat, weiß eventuell noch gar nicht, dass sie Läuse hat, denn nicht jeder hat Symptome wie Juckreiz. Es ist also sehr wichtig alle guten Freunde, besonders der Kinder, und Verwandte zu informieren. Sie alle sollten gründlich nachsehen, ob jemand Läuse hat. Dabei geht es wirklich nicht darum, irgendwelche Schuldfragen zu klären. Wer wen angesteckt hat, bekommt man sowieso nicht raus. Verschweigen eines Befalls, also das Nichtmelden in der Schule, begünstigt die weitere Ausbreitung, denn es unterbleibt dann die Nachsuche im familiären bzw. sozialen Umfeld!

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Literatur

  1. Das Robert Koch-Institut (RKI)
  2. Institut für Parasitologie des Universitäts Klinikums Bonn
  3. Institut für Mikrobiologie und Hygiene, Charité Universitätsmedizin Berlin

Datum der erstmaligen Einstellung: 24.05.2008

 
 
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