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Was ist zu tun bei Kopflausbefall?
Eine optimale Behandlung besteht nach heutiger Auffassung in der
Kombination von Insektizid und Auskämmen. So wird die Erfolgsquote erhöht.
Tag 1:
- Keine Kontakte zu anderen Kindern vor einer
Behandlung.
Solange ein Kind lebende Läuse auf dem Kopf beherbergt und noch nicht
behandelt wurde, darf es öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Verkehrsmittel
und Umkleidekabinen von Schwimmbädern, Sporthallen oder Saunen nicht besuchen.
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Untersuchen Sie das gesamte Kopfhaar jedes Familienmitgliedes.
Behandeln Sie alle Personen mit Läusen am selben Tag, damit
Neuinfektionen vermieden werden. Eine "prophylaktische" Mitbehandlung von Kontaktpersonen
im häuslichen Milieu wird nicht grundsätzlich empfohlen, sollte aber erwogen werden.
Die Übertragungswahrscheinlichkeit bei vorherigem engem Kontakt, aber auch die Kosten und
potenzielle Nebenwirkungen sind zu bedenken.
- Bei Personen mit Befall muss ohne Zeitverzug
eine sachgerecht durchgeführte Behandlung durchgeführt werden
mit einem zugelassenen Arzneimittel oder einem
Medizinprodukt, das zur Tilgung von Kopflausbefall nachweislich geeignet ist, ergänzt durch
sorgfältiges Auskämmen des mit Wasser und Haarpflegespülung angefeuchteten Haars.
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Informieren Sie alle engen Kontaktpersonen aus dem
Umkreis ihres Kindes
(Großeltern, Freundeskreis, Fußballverein, Schulen und andere
Gemeinschaftseinrichtungen (gleiche Gruppe oder Klasse)) mit dem Ziel, eine Untersuchung und
ggf. Behandlung zu veranlassen. Es ist es absolut notwendig, alle Kontaktpersonen eines
Patienten zeitgleich zu behandeln, um einer Wiederansteckung vorzubeugen. Man muss den
Ansteckungsweg finden! Nur so kann man einer Ausbreitung und erneutem Befall vorbeugen.
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Hygienemaßnahmen in Haushalt, Kindergarten und
Kinderhort: Übertriebene Hygienemaßnahmen bringen nicht viel!
Da Kopfläuse sich nur auf dem menschlichen Kopf ernähren und vermehren
können, sind Reinigungs- und andere Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung und dienen vorsorglich
der Unterbrechung eventuell möglicher Übertragungsvorgänge. Da Läuse außerhalb eines Kopfes
spätestens nach 3 Tagen verhungern, müssen nur Gegenstände und Kleidung gereinigt werden, zu
denen in den letzten 3 Tagen Kontakt bestand.
- Kämme, Haarbürsten, Haarspangen und -gummis sollen nach jedem Gebrauch in
heißer Seifenlösung gründlich gereinigt werden. Jeder sollte einen eigenen Kamm benutzen.
- Schlafanzüge, Bettwäsche, Handtücher, Leibwäsche und Oberbekleidung sollen bei mindestens 60°C
gewaschen werden. Läuse sind zu groß, um in das Innere von Matratzen oder Kopfkissen vorzudringen.
Daher ist es völlig ausreichend, die Bezüge zu waschen!
- Alternativ kann die Wäsche in einem Wäschetrockner für 15 Minuten bei 60°C erhitzt werden.
- Nicht bei 60°C waschbare Kopfbedeckungen, Schals, Kuscheltiere und weitere Gegenstände, auf die
Kopfläuse gelangt sein könnten, sollen für 3 Tage in einer Plastiktüte verpackt aufbewahrt werden.
- Andere Objekte können bei -10°C bis -15°C (Gefrierfach) für zwei Tage aufbewahrt werden oder
bei -20°C für 24 h.
- Insektizid-Sprays sind nicht nötig.
- Die teilweise empfohlene Reinigung der Bodenbelege von Wohn- und Schlafräumen, Polstermöbel oder
Betten mit einem Staubsauger ist durch wissenschaftliche Daten nicht zu rechtfertigen und
vergrößert höchstens die Hysterie.
Tag 2:
- Vorsichtshalber noch keine Kontakte zu anderen
Kindern, kein Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen
Das ist eine Vorsichtsmaßnahme des Gesundheitsamtes, denn manche Präparate müssen über Nacht
einwirken. Nach der sachgerechten Anwendung eines geeigneten Mittels, ergänzt durch sorgfältiges
Auskämmen des mit Wasser und Pflegespülung angefeuchteten Haars mit einem Läusekamm, ist eine
Weiterverbreitung auch bei noch vorhandenen lebenden Eiern mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr
zu befürchten.
- Kämme, Haarbürsten, Haarspangen und -gummis sollen nach jedem Gebrauch in heißer Seifenlösung
gründlich gereinigt werden. Jeder sollte einen eigenen Kamm benutzen. Reit- und Fahrradhelme sollten
feucht gereinigt werden.
Tag 3:
- Kontakte zu anderen Kindern sind wieder erlaubt.
Gemeinschaftseinrichtungen dürfen wieder besucht werden.
- Man muss der Schule oder dem Kindergarten schriftlich bestätigen,
dass eine ordnungsgemäße Erstbehandlung stattgefunden hat.
- Kämme, Haarbürsten, Haarspangen und -gummis sollen nach jedem Gebrauch in
heißer Seifenlösung gründlich gereinigt werden. Jeder sollte einen eigenen Kamm benutzen. Reit- und Fahrradhelme sollten
feucht gereinigt werden.
Tag 5:
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Man muss die Haare noch einmal nass auszukämmen, um früh nachgeschlüpfte Larven zu entfernen.
- Kämme, Haarbürsten, Haarspangen und -gummis sollen nach jedem Gebrauch in
heißer Seifenlösung gründlich gereinigt werden. Jeder sollte einen eigenen Kamm benutzen. Reit- und Fahrradhelme sollten
feucht gereinigt werden.
Tag (8), 9 oder 10:
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Die Behandlung vom ersten Tag muss noch einmal wiederholt werden,
um spät geschlüpfte Larven abzutöten.
Da Kopflausmittel nicht zuverlässig alle Eier abtöten und in Abhängigkeit
vom Mittel und dessen Anwendung Larven nach der Erstbehandlung nachschlüpfen können, muss innerhalb
eines engen Zeitfensters unbedingt eine Wiederholungsbehandlung durchgeführt werden. Der enge
zeitliche Rahmen ergibt sich, weil bis zum 7. bzw. 8. Tag noch Larven nachschlüpfen und ab
dem 11. Tag junge Weibchen bereits neue Eier ablegen können. Auch bei prophylaktischer
Mitbehandlung muss die Behandlung nach 9 Tagen wiederholt werden.
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Auch die Durchführung dieser Zweitbehandlung muss man
der Schule oder dem Kindergarten schriftlich bestätigen.
Tag 13:
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Kontrolluntersuchung durch nasses Auskämmen.
Tag 17:
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Letzte Kontrolle durch nasses Auskämmen.
Alle anderen Familienmitgliedern müssen für mindestens 10 Tage kontrolliert und gegebenenfalls behandelt werden.
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Literatur
- Das Robert Koch-Institut (RKI)
- Institut für Parasitologie des Universitäts Klinikums Bonn
- Institut für Mikrobiologie und Hygiene, Charité Universitätsmedizin Berlin
Datum der erstmaligen Einstellung: 24.05.2008
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